Aktuelles

Geburtstagsfeiern am Wochenende
In der Zeit vom 15.9. bis 15.4. bieten wir die Tischreservierungen für Geburtstagsfeiern Samstags und Sonntags aus organisatorischen Gründen in 2 Schichten an: 10 - 14:45 Uhr oder 15:15 - 20 Uhr.
Wenn Sie vormittags buchen, müssen Sie aber nicht um 14:45 gehen, nur wird unter Umständen der Tisch benötigt, um die nächste Feier vorzubereiten. Wir bitte die Gäste am Vormittag daher, unbedingt bis 14.45 den Geburtstagstisch zu räumen bzw. an einen anderen Tisch umzuziehen und an der Theke Bescheid zu geben, damit die nachfolgenden Gäste pünktlich an Ihre Tische können. 
Umgekehrt können Sie auch gerne früher kommen, nur steht der Geburtstagstisch in der Regel erst ab 15.15 Uhr zur Verfügung.
 
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Hausordnung PDF Print E-mail
Liebe Besucher,

Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen RAMBAZAMBA und Ihnen, unseren Kunden. Mit Betreten unserer Räumlichkeiten erkennt der Besucher die unten genannten Nutzungsbedingungen vorbehaltlos an. Die nachstehenden Vorschriften dieser Haus- und Benutzerordnung dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des Rambazamba.

  1. Der reguläre Eintrittspreis berechtigt zum einmaligen Betreten der Halle und anschließender Nutzung bis zum Schließungszeitpunkt. Besondere Preise unterliegen unter Umständen anderen Bedingungen, die dann zusätzlich erwähnt werden.
  2. Kindern ist der Besuch des Kinderspielparadieses nur in Begleitung Erwachsener bzw. aufsichtsberechtigter Personen gestattet. Ausnahmen hiervon können bei Kindern von 8 bis 12 Jahren gemacht werden, für die ein Erziehungsberechtigter eine Haftungsfreistellungserklärung (siehe dort) ausgefüllt und unterschrieben hat. Jugendliche ab 13 Jahren haben ohne Begleitung durch erziehungsberechtigte Personen keinen Zutritt.
  3. Der Zutritt zur Halle kann wegen Überfüllung oder anderer Gründe eingeschränkt werden.
  4. Der Hygiene wegen gilt in der ganzen Halle Sockenpflicht und Schuhverbot für alle Besucher, auch die Erwachsenen. Zur Aufbewahrung stehen am Eingang Regale zur Verfügung. Brillen, Zahnspangen oder Ketten sowie spitze Gegenstände jeglicher Art sind soweit möglich abzulegen.
  5. Die Nutzung aller Spielanlagen geschieht auf eigene Gefahr. Die Benutzer stellen RAMBAZAMBA von Forderungen aus Schäden, die bei der Benutzung entstanden sind, frei, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Aufsichtspflicht obliegt während des Aufenthaltes zu jeder Zeit den Begleitpersonen, RAMBAZAMBA übernimmt keine Aufsicht über die Kinder.
  6. Bitte lassen Sie nirgends Wertgegenstände unbeaufsichtigt liegen. RAMBAZAMBA übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene oder beschädigte Kleidung, Wertsachen oder sonstige Gegenstände. Die Benutzung der Garderobe und der Wertfächer geschieht auf eigene Gefahr. Das gilt ebenfalls für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge oder deren Inhalt.
  7. Mit Betreten der Halle erklären die begleitenden Aufsichtspersonen, dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Schützlinge keine scharfen Gegenstände bei sich führen, die Spielkameraden verletzen oder die Geräte beschädigen könnten (Messer, Schlüssel etc.). Ebenso sorgen die Aufsichtspersonen für sozialgerechtes Verhalten Ihrer Kinder. Aufsichtspersonen haften für Schäden, die durch Kinder in ihrer Obhut verursacht wurden.
  8. Bei Gruppen (Kindergartengruppen, Schulklassen, Geburtstagsgesellschaften usw.) ist der jeweilige Leiter für die Beachtung und Einhaltung dieser Haus- und Benutzungsbedingungen verantwortlich.
  9. Den Weisungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen muss mit Erteilung eines Hallenverweises gerechnet werden. Die Rückerstattung von Eintrittsgeld ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  10. Alle Einrichtungen bei RAMBAZAMBA werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Besucher dennoch ohne eigenes (Mit-)Verschulden zu Schaden kommen, so ist der Schaden vor Verlassen der Halle an das Personal zu melden. Nach Verlassen der Halle ist die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs ausgeschlossen.
  11. Die Besucher erklären sich durch Betreten der Halle damit einverstanden, dass während des Aufenthaltes gemachte Fotos/Filme, auf/in denen sie enthalten sind, zu Werbezwecken (Zeitung, Internet, etc.) kostenlos verwendet werden dürfen. Aufzeichnungen der Videoüberwachungsanlage werden für vorgenannte Zwecke nicht verwendet, sondern dienen lediglich Sicherungszwecken und werden turnusmäßig gelöscht.
  12. Das Mitbringen und Verzehren eigener Speisen und Getränke ist, wie in der Gastronomie üblich, nicht erlaubt. Das Personal ist angewiesen, mitgebrachte Speisen und Getränke von den Tischen zu entfernen. Die Sachen können beim Verlassen des Rambazamba an der Theke abgeholt werden. Nicht abgeholte Sachen werden abends entsorgt.
  13. Im Kinderspielparadies darf im Interesse der Kinder nicht geraucht werden. Auch ist das Mitbringen von Haustieren nicht gestattet.

Wir wünschen allen Gästen und Besuchern viel Spaß und unbeschwerte Stunden in unserem Kinderspielparadies.

Ihr RAMBAZAMBA Team                    Mainz, 21. Januar 2010
 
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